Vergütung
Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Rheinland-Pfalz
Wichtige Informationen
Die meisten unserer Kundinnen und Kunden zahlen nichts oder nur wenig selbst. Wir erklären Ihnen gern, welcher Weg für Sie passt, und übernehmen die Abrechnung.
Entlastungsbetrag der Pflegekasse (mit Pflegegrad)
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, erhält jeden Monat den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Damit können Sie unsere Betreuung und Hilfe im Haushalt bezahlen. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können noch bis Mitte des Folgejahres eingesetzt werden.
Umwandlung von Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2)
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht oder nicht ganz für einen Pflegedienst, können Sie bis zu 40 Prozent davon für unsere Angebote verwenden. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig. Wir helfen beim Antrag.
Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Pause brauchen, springen wir stundenweise mit Betreuung und Hilfe im Haushalt ein. Die Pflegekasse zahlt das aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Nach einer Operation, bei schwerer Krankheit, in der Schwangerschaft oder mit Kindern unter 12: Mit ärztlicher Bescheinigung kann die Krankenkasse die Haushaltshilfe bezahlen.
Medizinische Schulbegleitung
Bei ärztlicher Verordnung kann die Krankenkasse die Schulbegleitung bezahlen, zum Beispiel bei Diabetes, Epilepsie oder schweren Allergien. Sie entscheidet im Einzelfall.
Persönliches Budget
Unter Umständen ist auch eine Abrechnung über das Persönliche Budget nach SGB IX möglich. Wir klären mit Ihnen und dem Kostenträger, was geht.
Privat
Sie können unsere Leistungen auch privat bezahlen.
Unsere Entgelte richten sich nach den aktuellen Entgeltgrenzen für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Rheinland-Pfalz.
Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam einen Weg: 06721 6979950

